Objektbegehungen & Zustandsmanagement für Hausverwaltungen
Strukturierte Objektbegehungen mit sachlicher Zustandsaufnahme und nachvollziehbarer Dokumentation – als organisatorische Unterstützung für Hausverwaltungen und WEGs.
Objektbegehungen sind ein zentrales Instrument, um den Zustand von Wohn- und Gewerbeimmobilien realistisch einschätzen zu können. Sie schaffen Transparenz über Abnutzung, Auffälligkeiten und organisatorische Handlungsbedarfe im Bestand.
Riethmann Objektmanagement unterstützt Hausverwaltungen durch die strukturierte Durchführung von Objektbegehungen sowie eine übersichtliche, sachliche Zustandsdokumentation – klar abgegrenzt von fachlichen Bewertungen oder handwerklicher Ausführung.
Warum strukturierte Objektbegehungen sinnvoll sind
Im laufenden Verwaltungsalltag fehlt häufig die Zeit, Objektzustände regelmäßig und systematisch zu erfassen. Unklare Informationen führen jedoch zu Verzögerungen, erhöhtem Abstimmungsaufwand und unsicheren Entscheidungsgrundlagen.
Regelmäßige, dokumentierte Objektbegehungen schaffen eine belastbare Grundlage für weitere organisatorische Maßnahmen und unterstützen Hausverwaltungen bei einer vorausschauenden Verwaltung.
Leistungsinhalt der Objektbegehungen
- Organisation und Durchführung von Vor-Ort-Begehungen
- Begehung von Gemeinschafts- und Allgemeinflächen
- Erfassung sichtbarerer Zustände und Auffälligkeiten
- Strukturierte Dokumentation relevanter Bereiche
- Übersichtliche Zusammenstellung der Ergebnisse
- Rückmeldung an die Hausverwaltung
Mehrwert für Hausverwaltungen
- Klarer Überblick über den aktuellen Objektzustand
- Nachvollziehbare Dokumentation ohne internen Mehraufwand
- Verlässliche Grundlage für weitere organisatorische Schritte
- Entlastung im laufenden Verwaltungs- und Tagesgeschäft
Organisatorische Begehung – keine fachliche Bewertung
Riethmann Objektmanagement übernimmt ausschließlich organisatorische und dokumentierende Aufgaben. Es erfolgen keine technischen, handwerklichen oder fachlichen Bewertungen.
Es werden keine Prüfungen, Abnahmen oder Empfehlungen zur technischen Umsetzung ausgesprochen. Die fachliche Bewertung und Ausführung liegt bei entsprechend qualifizierten externen Dienstleistern oder Sachverständigen.